FAQ

Frequently Asked Questions - Nachfolgend finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen.
Sollten dennoch Ihrerseits Fragen unbeantwortet bleiben, können Sie sich gerne telefonisch oder per Mail an uns wenden.

Basis für Arbeitnehmerüberlassung ist ein rechtmäßiges und tarifkonformes Arbeitsverhältnis zwischen Contime und dem potentiellen Mitarbeiter.
Im nächsten Schritt schließt Contime (Verleiher) mit einem seiner Kunden (Entleiher) einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag und überlässt die Arbeitskraft des Mitarbeiters an den Kundenbetrieb. Die Dauer kann hierbei sowohl im Vorfeld festgelegt oder auch unbefristet sein, was allerdings keinen Einfluss auf die Dauer des Arbeitsverhältnisses hat.
Der Entleiher übernimmt durch Unterzeichnung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages das Weisungsrecht an der jeweiligen Betriebsstätte bzw. dem Montageort, sowie die Aufsichtspflicht (z. B. im Rahmen des Arbeitsschutzes) des Contime Mitarbeiters. Ein direktes Vertragsverhältnis zwischen Mitarbeiter und Entleiher entsteht nicht. Contime haftet im Rahmen des Arbeitsverhältnisses für alle aus dem Vertrag entstehenden Kosten und Meldepflichten (z. B. Sozial- und Unfallversicherung) sowie die Zahlungen an die beteiligten Institutionen. Der entleihende Kundenbetrieb zahlt einen zuvor festgelegten Stundensatz für die effektiv gearbeiteten Stunden des Mitarbeiters. Contime haftet für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, an gesetzlichen Feiertagen und für die dem Mitarbeiter jährlich zustehenden Urlaubstage.
Contime ist verantwortlich für die Einsatzplanung und die fachgerechte Disposition entsprechender Nachfolgeaufträge.

Interessierte Bewerber können sich auf allen bekannten Kommunikationswegen mit Ihren möglichst aufschlussreichen Bewerbungsunterlagen an uns wenden nutzen den direkten Weg unter der Rubrik
„Jetzt bewerben“
Nach einem telefonischen Informationsaustausch vorab, wird bei gegenseitigem Interesse ein Vorstellungsgespräch vereinbart, in welchem das Entlohnungsprinzip, Anforderungen an den Bewerber, sowie Details zu geplanten Montagen oder bestehenden Einsätzen abgeglichen werden.
Kommen beide Partner zu einer Einigung im Hinblick auf eine Zusammenarbeit, wird unter Einbeziehung des Tarifvertrages und der korrekten Eingruppierung ein Arbeitsvertrag zu einem festgelegten Zeitpunkt geschlossen.
Der Mitarbeiter erhält seine Arbeitskleidung und PSA (persönliche Schutzausrüstung), sowie die erforderliche Erstunterweisung im Rahmen des Arbeitsschutzes.
Gemeinsam wird ein Mitarbeiterprofil erstellt welches zur Vorabvorstellung der Mitarbeiter bei den Kundenbetrieben dient.
Flexibilität ist unser Geschäft und somit sind kurzfristige Vorstellungsgespräche und entsprechendes Bewerbermanagement an der Tagesordnung.

Grundsätzlich schließt Contime nur unbefristete Arbeitsverhältnisse ab.
Auf Wunsch des Mitarbeiters oder im Falle einer außergewöhnlichen Qualifikation, geplanter Kundenabwerbung oder bei Spezialeinsätzen besteht alternativ die Möglichkeit eines befristeten Arbeitsvertrages.
Der Übergang in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis ist aber auch weiterhin nicht ausgeschlossen.
Die jeweils gültigen Tarifverträge finden Sie unter der Rubrik "Download".

Für die Auslastung und damit einhergehende Disposition der Mitarbeiter ist Contime verantwortlich.
Vorübergehender Nichteinsatz oder unvorhergesehenes Einsatzende ist kein Kündigungsgrund.
In gegenseitiger Absprache kann bei o. g. Fällen das Arbeitszeitkonto als Flexibilisierungsinstrument genutzt werden, was tariflicher Bestandteil des Arbeitsvertrages ist.

  • Entlohnung nach IGZ/DGB Tarifwerk
  • Übertarifliche Zulagen
  • Erschwernis und Einsatzzulagen (z. B. bei Auslandsmontage etc.)
  • Unbefristete Arbeitsverträge
  • Auslösen und Spesenersatz bei Montageeinsätzen
  • Ortszulagen bei Regionaleinsätzen
  • Überstunden, Nacht, Sonn und Feiertagszulagen
  • Kilometergeld bzw. Jobticket bei Regionaleinsätzen
  • Betriebliche Altersvorsorge bzw. VWL ab 1. Tag
  • Weihnachts & Urlaubsgeld lt. Tarif
  • Berufsspezifische Weiterbildungen (z. B. Schweißprüfung)
  • Individuelle Mitarbeiterbetreuung

Einsätze im Rahmen der Werksbetreuung erstrecken sich ausschließlich auf das Bundesgebiet und hier wenn machbar, so nahe am Wohnort des Mitarbeiters wie möglich.
Bei Montageeinsätzen und Komplettaufträgen sind dem Erfüllungsgebiet kaum Grenzen gesetzt.
Nach vorheriger Zustimmung des Mitarbeiters kann der Einsatz weltweit stattfinden.
Hierbei sind Sprachkenntnisse von Vorteil aber keine Bedingung.
Unter der Rubrik „Projekte“ können Sie Bilder einiger vergangener Projekte im In- und Ausland einsehen.
Es besteht der Grundsatz den Arbeitnehmer möglichst regional einzusetzen, eine Beschäftigung bei Contime sieht dennoch immer eine gewisse Flexibilität und Reisebereitschaft für unsere Kunden vor.

Wenn sich aus einer aktiven Arbeitnehmerüberlassung die Möglichkeit einer Festanstellung beim Kunden ergibt, stehen wir einer etwaigen Übernahme natürlich nicht im Weg.
Ratsam ist jedoch im Vorfeld ein klärendes Gespräch mit der Contime Personalabteilung, da in manchen Fällen ein Wechsel finanzielle Nachteile für den Mitarbeiter mit sich bringt die sich auf den ersten Blick nicht erschließen.

Grundlage für die korrekte Entlohnung ist die entsprechende Eingruppierung bei Abschluss des Arbeitsvertrages.
Die Eingruppierung richtet sich nach der beim Kundenbetrieb zu erfüllenden Tätigkeit und den damit einhergehenden Anforderungen an den Mitarbeiter.
Prinzipiell betreibt Contime nur Facharbeitergeschäft womit sich ein ausgewogenes Entlohnungsverhältnis entwickelt hat.
Etwaige Diskussionen über Mindestlöhne etc. sind für Contime kein Thema, da in nahezu 100% aller Arbeitsverhältnisse übertariflich entlohnt wird.

Durch Einführung der Branchenzuschläge am 01.11.2012 schließt sich in Anlehnung an die Dauer des Einsatzes, sowie dem jeweiligen Vergleichslohn im Kundenbetrieb schrittweise die vermeintliche Lücke zwischen Leiharbeitnehmer und Stammbelegschaft im Kundenbetrieb.
Bereits nach 6 Wochen im gleichen Einsatz hat der Mitarbeiter Anspruch auf prozentuelle Erhöhungen die bis an 90% des Vergleichslohnes anwachsen können.
Nähere Informationen hierzu im Video des IGZ zum Thema sowie unter dem Punkt "Download".