Industrieservice / Montage
Wir übernehmen Verantwortung!
Im Bereich des Industrieservice und der Montage handeln wir komplette Projekte eigenständig ab. Wir stellen das Personal inklusive der leitenden Facharbeiter und verantworten Fertigstellung und Ablauf des Projekts eigenständig.
Ob in Norwegen, in den USA oder in Mecklenburg-Vorpommern ist für uns gleichsam interessant, denn wir arbeiten national wie international und können zudem auf ein umfangreiches Portfolio an entsprechenden Aufträgen verweisen.
Die Abwicklung der Aufträge erfolgt in erster Linie im Rahmen der gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit). Contime gewährt seinen Kunden und Mitarbeitern auch nach der Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) per 01.01.2004 und damit einhergehender Einführung von Tarifverträgen absolute Rechtssicherheit. Als Mitglied des Arbeitgeberverbandes Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (iGZ) erfolgte zum Jahresbeginn 2004 die erforderliche Einbindung des zwischen iGZ und DGB geschlossenen Tarifvertrages.
Seit dem 01.11.2012 gilt nun auch der neu beschlossene Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie der iGZ und IG Metall. Arbeitnehmer erhalten bei Vorliegen der Voraussetzungen für die Dauer ihres jeweiligen Einsatzes im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung in einen Kundenbetrieb der Metall- und Elektroindustrie in maximal 5 Stufen einen Branchenzuschlag von bis zu maximal 90% des Vergleichslohnes eines Kundenmitarbeiters.
Die erneute Reform des AÜG zum 01.04.2017 findet nach Erfüllung der entsprechend vereinbarten Fristen erstmals seit dem 01.01.2018 Anwendung. Mitarbeiter mit einer Überlassungsdauer von 9 Monaten bzw. 15 Monaten im Rahmen der Branchenzuschläge, erhalten das sogenannte „Equal Pay“ was zu einer vollständigen Gleichstellung im Rahmen sämtlicher Lohnbestandteile des vergleichbaren Kundenmitarbeiters führt.
Ebenfalls neu geregelt wurde die Höchstüberlassungsdauer, welche entgegen der an sich erforderlichen Vereinfachung der Überlassungsprozesse nun regulär maximal 18 Monate bzw. bei bestehenden Betriebsvereinbarungen maximal 48 Monate Überlassung an denselben Entleihbetrieb zulässt.
Die Einhaltung der im AÜG verankerten Vorschriften erfordert das aktive Mitwirken unserer Kunden im Vorfeld der zu schließenden Arbeitnehmerüberlassungsverträge. Checklisten und Fragebögen zur Ermittlung der erforderlichen Lohnbestandteile entnehmen Sie bitte dem Downloadbereich.
Für detaillierte Auskünfte zu den gesetzlichen Regelungen und der Ausarbeitung eines auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Angebotes, steht Ihnen jederzeit einer unserer kompetenten Kollegen unter Tel. 0931 / 3293060 zur Verfügung.
Auf Wunsch verfügen Sie bei Contime auch über die Gelegenheit, Projekte als Komplettmontagen oder in Form von Werkverträgen abzuwickeln. Hierbei bieten wir Ihnen zudem die Möglichkeit einer Richtmeistermontage, ebenso wie die Option Werkzeuge und Maschinen von uns gestellt zu bekommen.
Dies hängt ganz von Ihrem Bedarf ab und wird dementsprechend auch von unserem Angebot reflektiert. Gerne stehen wir Ihnen dabei für Vorabgespräche oder Detailanalysen zur Verfügung und prüfen dabei gemeinsam, welche Faktoren für Sie relevant sind. Persönlich und direkt können wir Ihnen auf diese Art, eine auf Ihr Projekt zugeschnittene Dienstleistung anbieten.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann kontaktieren Sie uns!